Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 SF 849/14 ER

Tenor

Auf den Antrag des Antragstellers wird die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 13.11.2014 - S 26 AS 4289/14 ER - ausgesetzt. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.


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