Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 955/16 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.04.2016 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe des Regelbedarfs vom 24.02.2015 bis 31.05.2016 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen zu erstatten.


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