Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 3 R 241/15 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin vom 23.03.2015 wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.02.2015 geändert. Der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 24.08.2012 wird dahingehend geändert, dass der Klägerin unter zeitgleicher Aufhebung der Beiordnung von Rechtsanwalt C mit Wirkung vom 04.02.2015 Rechtsanwalt X, E, beigeordnet wird.


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