Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1375/15

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.06.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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