Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1706/17

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 08.08.2017 geändert. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 21.10.2015, 29.11.2015 und 16.03.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.03.2016 verurteilt, den Klägern Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung für die Zeit vom 01.11.2015 bis zum 31.03.2016 in Höhe von 444,77 Euro monatlich und für die Zeit vom 01.04.2016 bis zum 31.10.2016 in Höhe von 450,66 Euro monatlich zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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