Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 SO 222/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 09.04.2014 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Kosten i.H.v. 74.266,31 EUR zu erstatten. Die Beklagte trägt 80 %, die Klägerin 20 % der Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 93.033,63 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen