Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 4 U 480/18 RG

Tenor

Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des erkennenden Senats vom 08.08.2018 wird als unbegründet zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.


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