Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KR 699/18 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 10.09.2018 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.


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