Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 220/19 B ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 14.01.2019 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren zu erstatten.


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