Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 BA 154/19 B ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 30.6.2019 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird im Beschwerderechtszug endgültig auf 231,00 EUR festgesetzt.


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