Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 BA 72/20 ER

Tenor

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der beim Sozialgericht Münster anhängigen Klage S 14 BA 60/18 gegen den Bescheid vom 14.12.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.7.2018 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird für das einstweilige Rechtsschutzverfahren auf 9.457,47 Euro festgesetzt.


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