Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 1111/20 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.07.2020 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 17.03.2020 gegen den Bescheid vom 02.01.2020 wird angeordnet. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu erstatten.


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