Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 SB 343/21 B

Tenor

Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 17.08.2021 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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