Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 21 AS 33/22 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 20.12.2021 wird zurückgewiesen.

Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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