Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 524/23 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.03.2023 geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.03.2023 wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner hat die Hälfte der Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.


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