Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1214/23 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 20.07.2023 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage S 32 AS 836/23 vom 04.04.2023 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 01.03.2023 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.03.2023 wird angeordnet.

Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragstellerin im erstinstanzlichen Verfahren und im Beschwerdeverfahren zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen