Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 645/24 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozigerichts Düsseldorf vom 06.05.2024 geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt G. , U. , beigeordnet.


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