Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 9 SO 295/24 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 12.09.2024 geändert.

Der Antrag wird abgelehnt, soweit er auf die Übernahme der ungedeckten Heimkosten bis zum 25.08.2024 gerichtet ist. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Antragsgegner hat dem Antragsteller in beiden Rechtszügen die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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