Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 R 75/23

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf geändert und der Bescheid vom 19.11.2019 in der Fassung des Bescheides vom 16.07.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.09.2020 insoweit aufgehoben, als dass ein über einen Betrag in Höhe von 7.199,76 € hinausgehender Betrag erstattet verlangt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt 22 % der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.

Die Revision wird zugelassen.


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