Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 74/22

Tenor

Auf die Erinnerung wird die Vergütung des Antragsstellers für sein unter dem 14.09.2022 erstattetes Sachverständigengutachten endgültig auf 3.924,67 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.


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