Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 KR 834/24

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 10.12.2024 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.07.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.04.2021 verurteilt, dem Kläger 2.681,78 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu 11/12.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen