Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KR 545/22 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 4. Juli 2022 aufgehoben.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.


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