Beschluss vom Oberlandesgericht Bamberg - 3 U 114/23
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 16.06.2023, Aktenzeichen 1 HK O 654/18, wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Streithelferin trägt die Kosten der Nebenintervention.
3. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Würzburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 99.338,05 € festgesetzt.
Gründe
I.
II.
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Referenzen
- §§ 47, 48 GKG 2x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss 1x
- ZPO § 708 Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung 1x
- 1 HK O 654/18 2x (nicht zugeordnet)