Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-19 W 3/03 AktE

Tenor

Der Tenor des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 04. Juni 2003 (19 W 3/03 AktE) wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite drei im fünften Absatz des Tenors wird in Zeile fünf am Ende das Wort "...-Aktie" durch das Wort "...-Aktie" ersetzt.

Darüber hinaus wird das Rubrum des vorbezeichneten Beschlusses dahinge-hend berichtigt, dass die Firma der Beteiligten zu 5) nicht ..., sondern ..... AG lautet.


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Zitiert von

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