Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 32/03

Tenor

Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Februar 2003 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 12 O 243/02 - werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte zu jeweils 1/2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten und die Beklagte die der Klägerin jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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