Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 222/03

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Oktober 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen