Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 W 13/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 11. Kammer für Handels-sachen des Landgerichts Düsseldorf vom 26. April 2005 - 41 O 52/03 - teilweise geändert.

Der Streitwert des Verfahrens wird für die Zeit vom 04. Febr. 2004 an festgesetzt auf 350.009 EUR (269.068,38 EUR + 27.024,28 EUR + 53.916,34 EUR).

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstat-tet, § 25 Abs. 4 GKG.


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