Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 139/05

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss des Amtsgerichts Geldern – Rechtspflegerin - vom 13.01.2005 in der berichtigten Fassung gemäß Beschluss vom 01.03.2005 aufgehoben. Die Sa-che wird zur erneuten Entscheidung nach Maßgabe der folgenden Gründe an das Amtsgericht zurückverwiesen.


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