Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 118/05

Tenor

1. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 250.000,00

festgesetzt.

2. Der von der Beklagten zu 2) für die Beklagten mit Schreiben vom

16. Januar 2006 (Bl. 163 GA) für das Berufungsverfahren gestellte

Antrag auf Streitwertherabsetzung wird zurückgewiesen.


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