Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 45/06

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 24. August 2006 (VK 1-91/06) wird abgelehnt.

Der Antragstellerin wird aufgegeben, dem Beschwerdegericht bis zum 6. Oktober 2006 mitzuteilen, ob und mit gegebenenfalls welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleibt.


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