Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 44/06

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 31. August 2006 (VK 2 –14/06) wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

II. Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 300,- €.


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