Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 176/06

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 22. August 2006 verkün-dete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Verfahren in der Hauptsache erledigt ist.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.


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