Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 114/08

Tenor

I.

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsich-tigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 24. April 2008 verkün-dete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

II.

Die Klägerin erhält Gelegenheit, hierzu bis zum

10. September 2008

Stellung zu nehmen.

III.

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 9.775,00 festgesetzt.


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