Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 71/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 18. November 2008 (VK VOL 28/2008) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahren trägt die Antragstellerin.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 787,00 Euro festgesetzt.


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