Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 23/09

Tenor

Die weitere Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 25.10.2008 wird zurückgewie-sen.

Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 6. Zivil-kammer des Landgerichts Krefeld vom 25.10.2008 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Amtsge-richts Nettetal vom 07.05.2008 (Bl. IIIb GA) wird zurückgewiesen.

Das Verfahren der weiteren Beschwerden ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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