Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 3/10

Tenor

Der vorbezeichnete Beschluss wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Das Amtsgericht – Registergericht wird angewiesen, von den im angefochtenen  Beschluss vom 26. November 2009 angeführten Bedenken Abstand zu nehmen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 50.000 Euro


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