Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 117/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Juni 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise dahin abgeändert, dass die Beklagte nur 7.500,-- Euro nebst Zinsen zu zah-len hat.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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