Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-2 U (Kart) 4/10

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Dortmund vom 19. August 2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.


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