Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - V-1 Kart 1/11 (OWi)

Tenor

1. Das Verfahren wird dem Bundesverfassungsgericht gem. Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 und 2 BVerfGG zur Entscheidung über fol-gende Fragen vorgelegt:

Ist § 81 Abs. 6 GWB mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, soweit

- § 81 Abs. 6 GWB ausschließlich die gegen eine juristische Per-son oder Personenvereinigung festgesetzte Geldbuße der Zinspflicht unterwirft, demgegenüber aber die gegen einen einzelkaufmännischen Unternehmensträger verhängte Geldbuße nicht verzinsungspflichtig ist und ebenso die Geldbuße zinsfrei bleibt, die gegen den Betroffenen als kartellrechtswidrig Handelnden festgesetzt wird;

- § 81 Abs. 6 GWB ferner nur den Kartellbußgeldschuldner einer Pflicht zur Verzinsung seiner Geldbuße unterwirft, die Schuldner aller anderen Geldbußen (z.B. aus dem Umweltrecht, dem Stra-ßenverkehrsrecht, dem Datenschutzrecht etc.) dagegen keine Zinsen schulden, wenn sie den verhängten Bußgeldbetrag nicht zeitnah nach Erlass des Bußgeldbescheids zahlen;

- § 81 Abs. 6 GWB schließlich nur die in einem kartellbehördlichen Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße der Verzinsung unterwirft und der Schuldner eines kartellgerichtlich verhängten Bußgeldes sein Bußgeld demgegenüber nicht zu verzinsen hat und die erzielten Zinsvorteile behalten darf.

2. Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts ausgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.