Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-7 U 140/07

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 10. Dezember 2010 bleibt aufrecht erhalten, d.h., dass die Berufung des Klägers gegen das am 29. Juni 2007 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach zurückgewiesen bleibt.

 

Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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