Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 30/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 14. März 2011 (VK 3-11/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden je zur Hälfte der Beigeladenen und der Antragsgegnerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 550.000 Euro


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