Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 198/10

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. November 2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung im ordentlichen Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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