Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 4/13

Tenor

Die Erinnerung der Antragstellerin vom 10.07.2013 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25.07.2013 - VII-Verg 4/13 – wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Wert: 1.357,01 €


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