Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 W 10/14

Tenor

  • . Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten vom 5. Februar 2014 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2014 dahin abgeändert, dass die Verfügungsklägerin weitere 4.800,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 13. Juni 2013 an die Verfügungsbeklagte zu erstatten hat.

  • II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

  • III. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 4.800,--  Euro.


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