Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 22/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 16.06.2014, VK 1-38/14, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 30.000 EUR festgesetzt.


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