Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-3 RVs 3/15

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.


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