Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 137/15

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. September 2015 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen für das Teilgutachten vom 29. Mai 2015 wird auf 1.500 € festgesetzt. Der weitergehende Festsetzungsantrag des Sachverständigen wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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