Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 77/16

Tenor

Auf die Beschwerde der Sachverständigen werden die Beschlüsse der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – vom 15. Februar 2016 und vom 4. Mai 2016 abgeändert. Die Vergütung der Sachverständigen für Ihre Gutachtertätigkeit wird auf insgesamt 5.700 € festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde der Sachverständigen wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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