Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 93/16

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 20. Mai 2016 abgeändert. Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Amtsgerichts Krefeld – Grundbuchamt – vom 8. September 2015 (Bl. 22, 23 GA) i.V. mit den hierzu ergangenen Kostenrechnungen vom 9. September 2015 (Kassenzeichen 703171782526 und 703171792525, Bl. 22a, 23a GA) wird zurückgewiesen.

Die Verfahren über die Erinnerung und die Beschwerde sind gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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