Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 75/17

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird – unter Aufrechterhaltung im übrigen – teilweise dahin geändert, dass zusätzlich zu den dort bezeichneten vier Nachlassgläubigern auch dem Antragsteller die von ihm angemeldete Forderung gegen den Nachlass, nämlich auf Erstattung gerichtlicher (Gerichtskostenrechnung vom 19. Oktober 2016) und außergerichtlicher (anwaltliche Berechnung vom 6. Juli 2016) Kosten für das vorliegende Aufgebotsverfahren in Höhe von insgesamt 1.108,02 EUR, vorbehalten wird.


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